Beitragsordnung
(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.04.2016 gemäß § 6 der Satzung)
(1) Natürliche Personen zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 36,00 Euro. Schüler, Auszubildende, Studenten sowie Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung zahlen jeweils den halben Betrag.
(2) Juristische Personen zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 100,00 Euro.
(3) Bei Aufnahme innerhalb des laufenden Kalenderjahres beträgt der jeweilige monatliche Beitrag 1/12 des Jahresbeitrages.
(4) Der Jahresbeitrag ist jeweils für das laufende Jahr bis zum 31. März auf das Spendenkonto des Vereins, IBAN: DE 71 4306 0967 1186 8411 00 BIC: GENODEM1GLS einzuzahlen. Als Verwendungszweck sind anzugeben: Mitgliedsbeitrag/Jahr.
Der Beitrag kann aber auch in der Geschäftsstelle des Vereins bzw. zur jährlichen Mitgliederversammlung in bar entrichtet werden.
(5) Der Vorstand ist in begründeten Fällen berechtigt, auf Antrag eines Mitglieds den Beitrag zeitweilig herabzusetzen. Bei Neuaufnahme kann der Vorstand im Einzelfall beschließen, die Beitragszahlung für max. 6 Monate auszusetzen.